DSD setzt sich gegen Lahn-Dill durch
Der Landkreis durfte nicht aus dem Dualen System aussteigen - Abwehranspruch zugebilligt - Wahrscheinlich keine Revision
Bonn, 24. Juli. In der jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzung mit dem hessischen Lahn-Dill-Kreis (LDK) hat sich die Duales System Deutschland AG (DSD) durchgesetzt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) wertete den Ausstieg des LDK aus dem Dualen
[4950 Zeichen]
€ 5,75