Arbeitsamt sperrt das Arbeitslosengeld
Wie./vwd. Kassel, 19. Juni. Wer mit seinem Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag schließt, um dann Arbeitslosengeld zu kassieren, muß mit einer zeitweiligen Sperre des Arbeitsamtes rechnen. Das gilt dann, wenn nach Auskunft des Arbeitgebers nicht feststeht,
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