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    Lebensmittel Zeitung Nr. 02 vom 15.01.1999 Seite 026

    Recht

    Unzulässiges Vermarktungskonzept

    Werbung mit "Methode M." brachte Winzer nur eine Geldstrafe ein

    Wie. Koblenz, 14. Januar. Der Hinweis auf eine "besondere" Herstellungsmethode bei der Weinherstellung ist unzulässig. Dies mußte ein Winzer aus Rheinland-Pfalz erfahren, den das Landgericht Bad Kreuznach wegen weinrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher V

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