Geschäftsführer legte Amt nieder
Wie./vwd. Koblenz, 31. August. Der drohende Zusammenbruch einer Gesellschaft gibt deren Geschäftsführer nicht das Recht, seinen Posten niederzulegen. Diese Entscheidung traf das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am letzten Freitag veröffentlichten
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