Unzulässiges Vermarktungskonzept
Werbung mit "Methode M." brachte Winzer nur eine Geldstrafe ein
Wie. Koblenz, 14. Januar. Der Hinweis auf eine "besondere" Herstellungsmethode bei der Weinherstellung ist unzulässig. Dies mußte ein Winzer aus Rheinland-Pfalz erfahren, den das Landgericht Bad Kreuznach wegen weinrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher V
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