Aldi zahlt keine Gebühr
Gericht: Nicht beim Verkauf von originalverpackter brauner Ware
Koblenz, 18. August. "Ein Lebensmitteldiscounter, der bei Sonderaktionen ohne Prüfung oder Vorprüfung original verpackte Rundfunkempfangsgeräte zum Kauf anbietet, ist nicht rundfunkgebührenpflichtig."
Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-P
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€ 5,75