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    Lebensmittel Zeitung Nr. 42 vom 16.10.1998 Seite 028

    Recht

    Es war nur versuchte Geldwäsche

    BGH änderte Urteil gegen Helfer im Erpressungsfall August Oetker

    Wie. Karlsruhe, 15. Oktober. Zwei Helfer des Entführers von August Oetker, Dieter Zlof, sind jetzt vom Bundesgerichtshof der versuchten Geldwäsche für schuldig befunden worden. Zlof hatte im Jahre 1976 von August Oetker 21 Mio. DM erpreßt. Das Lösegeld

    [1677 Zeichen] € 5,75