Es war nur versuchte Geldwäsche
BGH änderte Urteil gegen Helfer im Erpressungsfall August Oetker
Wie. Karlsruhe, 15. Oktober. Zwei Helfer des Entführers von August Oetker, Dieter Zlof, sind jetzt vom Bundesgerichtshof der versuchten Geldwäsche für schuldig befunden worden.
Zlof hatte im Jahre 1976 von August Oetker 21 Mio. DM erpreßt. Das Lösegeld
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€ 5,75