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    Lebensmittel Zeitung Nr. 50 vom 11.12.1998 Seite 023

    Recht

    Klagerecht zeitlich nicht begrenzen

    Schadensersatz wegen Diskriminierung muß unbegrenzt möglich sein

    Wie./vwd. Luxemburg, 10. Dezember. Ein zeitliche Beschränkung des Klagerechts auf Schadensersatz bei Verstoß gegen den vertraglich verankerten Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen (Artikel 119 EGV) ist nicht zulässig. Diese Gemeinschaft

    [1900 Zeichen] € 5,75