Klagerecht zeitlich nicht begrenzen
Schadensersatz wegen Diskriminierung muß unbegrenzt möglich sein
Wie./vwd. Luxemburg, 10. Dezember. Ein zeitliche Beschränkung des Klagerechts auf Schadensersatz bei Verstoß gegen den vertraglich verankerten Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen (Artikel 119 EGV) ist nicht zulässig.
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