EuGH bestätigt Kartellentscheid
Strafmaß darf sich am Umsatz der Verbandsmitglieder bemessen
Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt nun die von der EU-Kommission 2003 verhängte Kartellstrafe gegen französische Agrarverbände.
Die EU-Kommission belegte 2003 französische Agrarverbände mit Bußgeldern von 17,6 Mio. Euro. Wegen Wettb
[1327 Zeichen]
€ 5,75