Suchergebnisse



Haben Sie ihre Zugangsdaten vergessen?

0 Artikel in Warenkorb

Es wurde ein Artikel gefunden.

 

     
     
    Sortierung:  
    Treffer pro Seite:

    Lebensmittel Zeitung Nr. 52 vom 24.12.1998 Seite 014

    Recht

    Folgen des verkaufsoffenen Sonntags

    Am vorhergehenden Samstag darf die Öffnungszeit der Läden nicht über 14 Uhr hinausgehen / Von Diethard Wiechmann

    Berlin, 23. Dezember. Ein Einzelhändler, der von der Möglichkeit Gebrauch macht, seine Verkaufsstelle am Sonntag zu öffnen, darf diese am vorhergehenden Samstag nur bis 14.00 Uhr öffnen. Eine weitergehende Öffnung über 14.00 Uhr hinaus ist rechtswidrig.

    [5576 Zeichen] € 5,75