HINTERGRUND
Schluss mit der Verwirrung
Modena. Lange genug hatte es gedauert, doch am 3. Juni dieses Jahres war es endlich soweit: Unter dem Aktenzeichen No 583/2009 entschied die EU-Kommission über die Aufnahme des "Aceto Balsamico di Modena" als Produkt mit geschützter geographischer Angabe
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