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    Lebensmittel Zeitung 38 vom 18.09.2009 Seite 070

    Länderreport Italien

    HINTERGRUND

    Schluss mit der Verwirrung

    Modena. Lange genug hatte es gedauert, doch am 3. Juni dieses Jahres war es endlich soweit: Unter dem Aktenzeichen No 583/2009 entschied die EU-Kommission über die Aufnahme des "Aceto Balsamico di Modena" als Produkt mit geschützter geographischer Angabe

    [1751 Zeichen] € 5,75