Angemessene Alterssicherung bei Arbeitslosigkeit
Kein Aufbrauchen von Vermögen verlangt, das zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards im Alter dient
Wie./vwd. Kassel, 11. März. Arbeitslose müssen kein Vermögen aufbrauchen, das sie zur Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards im Alter angespart haben. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel in einem jetzt veröffentlichten Grundsatzurteil bekräftigt un
[2391 Zeichen]
Grafik/Tabelle
€ 5,75