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    Lebensmittel Zeitung Nr. 10 vom 12.03.1999 Seite 032

    Recht

    Angemessene Alterssicherung bei Arbeitslosigkeit

    Kein Aufbrauchen von Vermögen verlangt, das zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards im Alter dient

    Wie./vwd. Kassel, 11. März. Arbeitslose müssen kein Vermögen aufbrauchen, das sie zur Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards im Alter angespart haben. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel in einem jetzt veröffentlichten Grundsatzurteil bekräftigt un

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