Beim Jubiläumsverkauf den 25 Jahre-Turnus beachten
Feiern von runden Inhaber-Geburtstagen oder von fünfjährigen Unternehmen ist ein Wettbewerbsverstoß
Wie. Köln/Nürnberg, 20. März. Sonderverkaufsaktionen im Einzelhandel sind nur aus den gesetzlich erlaubten Anlässen erlaubt. Ein runder Geburtstag des Geschäftsinhabers fällt ebensowenig darunter wie das fünfjährige Bestehen eines Supermarktes. Darauf wei
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