Insolvenzrecht
Zwang zum Gespräch
Die neue, ab Anfang 1999 geltende Insolvenzordnung bringt für mittelständische Unternehmen eher Chancen als Risiken.
Die neue Insolvenzordnung ersetzt vom 1. Januar 1999 an die Konkurs- und Vergleichsordnung in den alten und die Gesamtvollstreckungsverordnung in den neuen Bundesländern. Erklärtes Ziel des neuen Gesetzes ist es, daß vor allem mittelständischen Unternehme
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