NRW-Ladenöffnungsgesetz verunsichert
Oberverwaltungsgericht fordert restriktive Handhabung der Sonntagsfreigabe – Gemeinde muss „besondere örtliche Problemlagen“ belegen
Münster. Das neue Ladenöffnungsgesetz in NRW nennt Sachgründe, die ein öffentliches Interesse an einer Sonntagsöffnung begründen sollen, etwa die Belebung der Innenstadt – und ist laut einem aktuellen Gerichtsbeschluss einschränkend auszulegen.
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