Eismann lässt gegen Konkurrenten nicht locker
Erste Instanz geht an Tiefkühl-Top-Service - Heimdienste streiten um
Fahrer und Kunden
Osnabrück, 25. Oktober. Die TTS Tiefkühl-Top-Service GmbH muss zunächst keinen Schadensersatz wegen unlauteren Wettbewerbs an den Tiefkühl-Heimservice Eismann zahlen.
Das hat das Landgericht Osnabrück in erster Instanz entschieden. Eine Klage von Eismann
[2459 Zeichen]
€ 5,75