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    Lebensmittel Zeitung 43 vom 26.10.2007 Seite 032

    Recht

    Eismann lässt gegen Konkurrenten nicht locker

    Erste Instanz geht an Tiefkühl-Top-Service - Heimdienste streiten um Fahrer und Kunden

    Osnabrück, 25. Oktober. Die TTS Tiefkühl-Top-Service GmbH muss zunächst keinen Schadensersatz wegen unlauteren Wettbewerbs an den Tiefkühl-Heimservice Eismann zahlen. Das hat das Landgericht Osnabrück in erster Instanz entschieden. Eine Klage von Eismann

    [2459 Zeichen] € 5,75