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    Lebensmittel Zeitung Nr. 16 vom 19.04.1996 Seite 030

    Recht

    Ost-Tarifvertrag gültig

    Bundesarbeitsgericht: Der Arbeitsort ist dabei entscheidend

    Wie/vwd. Kassel, 18. April. Auch Arbeitnehmer, die vor ihrer Arbeit in Ostdeutschland in den alten Ländern eingesetzt worden waren, können für ihren neuen Einsatz nur noch Bezahlung nach dem niedrigeren Osttarifvertrag verlangen. Mit dieser am Donnersta

    [1869 Zeichen] € 5,75