Verkauf auch ohne Kopfbedeckung
Wie. Düsseldorf, 19. August. Zum Tragen von Kopfbedeckungen in Verkaufsräumen von Bäckereifilialen und Backshops besteht keine gesetzliche Notwendigkeit. Dies teilt der Verband Deutscher Großbäckereien e.V., Düsseldorf, mit und verweist auf Feststellungen
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