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    Lebensmittel Zeitung Nr. 14 vom 07.04.1995 Seite 032

    Recht

    Nichtigkeit der Dresdner Gestaltungssatzung erklärt

    Werbesatzungen zur generellen Erschwerung von Werbeanlagen sind nicht grundrechtskonform

    Wie. Dresden, 6. April. Die Dresdner Gestaltungssatzung vom 23. Juli 1992 hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) für nichtig erklärt. Mit dieser Gestaltungssatzung war versucht worden, Vorschriften über die Gestaltung von Werbeanlagen für das ges

    [2212 Zeichen] € 5,75