Privatisierung war Betriebsübergang
Wie./vwd. Kassel, 30. April. Bei der Privatisierung der DDR-Betriebe haben die übernommenen Beschäftigten nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Kassel auch dann keinen Anspruch auf Abfindung, wenn ihnen zuvor vorsorglich gekündigt wurde. Zur Begr
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