Ein Drittel unter Tarif
Erhöhte Kaufkraft in Tschechien ist keine Rechtfertigung
lix. Karlsruhe, 31. Juli. Wer als Arbeitgeber einen Teil seiner Belegschaft bewußt und gewollt einen wesentlich niedrigeren Lohn als den Tariflohn zahlt und damit die Unwissenheit der beteffenden Arbeitnehmer ausnutzt, macht sich wegen Wucher strafbar.
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