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    Lebensmittel Zeitung Nr. 31 vom 01.08.1997 Seite 024

    Recht

    Ein Drittel unter Tarif

    Erhöhte Kaufkraft in Tschechien ist keine Rechtfertigung

    lix. Karlsruhe, 31. Juli. Wer als Arbeitgeber einen Teil seiner Belegschaft bewußt und gewollt einen wesentlich niedrigeren Lohn als den Tariflohn zahlt und damit die Unwissenheit der beteffenden Arbeitnehmer ausnutzt, macht sich wegen Wucher strafbar.

    [2043 Zeichen] € 5,75