„Weitere Bußgeldverfahren könnten folgen“
Hamburg. In vielen Unternehmen herrscht Unsicherheit, auf welcher Basis Datenübertragungen in die USA nach dem „Safe Harbor“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zulässig sind. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, erläutert im LZ-Interview die Auffassung der Datenschützer.
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