Penny darf nur Tippgeber sein
Frankfurt. Grundsätzlich verboten ist das Versicherungsgeschäft im Supermarkt nicht. Das geht aus einer Stellungnahme der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hervor. Das Urteil des Landgerichts Wiesbaden von Mai 2008 gegen Rewe (Az.:1
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