Automaten-Urteil nochmals bestätigt
d.b. Berlin, 14. Januar. Der Straßenverkauf von alkoholischen Getränken in Automaten, die für jedermann zugänglich sind, ist ein Verstoß gegen § 4 Abs. 3 des Jugendschutzgesetzes und § 1 des UWG. Diese Auffassung des Verbandes Sozialer Wettbewerb hat die
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