Fernsehwerbung ist eingeschränkt
Wie. Wiesbaden, 17. Oktober. Als "Streit zu Lasten Dritter" bezeichnet Hans Kratz, Vorsitzender der Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM), die von ARD-Juristen geführte Klage gegen PRO Sieben zum Brutto-/Netto- Prinzip, die in der vergangen
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