DSD hat keinen Anspruch auf Nachlizenzierung
Revision gegen Amazon vom BGH nicht angenommen - Verpackungsverordnung sieht nur ordnungsrechtliche Sanktionen vor
Bonn, 28. November. Die Duales System Deutschland AG (DSD) hat keinen Anspruch auf Nachlizenzierung gegen Unternehmen, die die Rücknahme-und Verwertungspflichten der Verpackungsverordnung ignoriert haben. So genannte Trittbrettfahrer können nur ordnungsre
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