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    Lebensmittel Zeitung 30 vom 25.07.2008 Seite 020

    Recht

    Werbung ist zulässig

    Sammel- und Treueaktion von Nestlé ist nicht wettbewerbswidrig

    Karlsruhe. Nicht jede gezielte Beeinflussung von minderjährigen Verbrauchern ist wettbewerbswidrig. Die Sammel- und Treueaktion von Nestlé war zulässig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). An Kinder und Minderjährige gerichtete Sammel- und Treueaktion

    [1705 Zeichen] € 5,75