Kartell-Aussteiger werden bevorzugt
Kartellamt verzichtet unter bestimmten Umständen auf eine Geldbuße
Wie./vwd. Bonn, 20. April. Ab sofort können Mitglieder eines Kartells, die aus den Absprachen aussteigen und mit den Wettbewerbsbehörden zusammenarbeiten wollen, unter bestimmten Umständen um eine Geldbuße herumkommen.
Das Bundeskartellamt erläuterte am
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