CLT-Ufa darf ihren Anteil an Premiere nicht erhöhen
LUXEMBURG Das Bundeskartellamt hat die geplante Aufstockung der CLT-Ufa- Anteile am Pay-TV-Sender Premiere untersagt. Als Begründung habe die Berliner Behörde auf die von der Kirch-Gruppe beabsichtigte Anteilserhöhung an Premiere verwiesen, teilte die CLT
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