Kartellrecht kann auch Marktmächtigen helfen
BGH gibt marktstarken Unternehmen Hilfestellung gegen Angriffe scheinbar diskriminierter Unternehmen - Von Daniela Seeliger
Frankfurt, 18. März. Lieferanten dürfen von ihren Abnehmern unter Umständen unterschiedliche Preise verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil vom 10. Februar entschieden (Az: KZR 14/02).
Danach kann trotz des kartellrechtli
[5761 Zeichen]
€ 5,75