Monopolkommission übt Kritik
Hauptgutachten bewertet Kartellrechtspraxis - Lob und kleine Schelten an die Bonner Beamten
Berlin. Die Monopolkommission verteidigt das Vorgehen des Bundeskartellamtes beim Verfahren wegen unzulässiger Preisbindung. Im vorgelegten Hauptgutachten plädieren die Experten zudem dafür, dass Drogerien ins Apothekengeschäft einsteigen dürfen.
Die Ex
[3397 Zeichen]
€ 5,75