Kartellamt ist gegen die 5 c Novelle
Berlin plädiert statt dessen für Auslotung des gesetzlichen Rahmens
p.k.Bonn, 26.September. In der Diskussion um die Erweiterung des Kooperationsspielraums hat sich das Bundeskartellamt gegen eine Reform des § 5 c des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gewandt, wie sie vom Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen
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