Produktwarnung soll möglich sein
Wie./vwd. Bonn, 6. Februar. Vor Produkten, die unter das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, das Weingesetz sowie das Fleischhygiene- und Geflügelhygienegesetz fallen, muß auch künftig nach den Bestimmungen dieser Gesetze gewarnt werden können. Um
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