Converse tritt Metro ans Schienbein
Karlsruhe. Aktionen mit Markenschuhen des Herstellers Converse bei Metro C+C waren unzulässig. Der BGH hat die Revision des Handelskonzerns weitgehend verworfen. Metro konnte nicht das Prinzip der Markenerschöpfung geltend machen (I ZR 137/10). Der Bezug
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