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    Lebensmittel Zeitung Nr. 22 vom 29.05.1998 Seite 026

    Recht

    Vergleichende Werbung jetzt erlaubt

    Richtlinie muß aber beachtet werden - BGH wendet EU-Recht noch vor Umsetzung direkt an / Von Diethard Wiechmann

    Karlsruhe, 28. Mai. Vergleichende Werbung verstößt ab sofort nicht mehr gegen Paragraph 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, soweit sie den Anforderungen der geänderten EU-Richtlinie über irreführende Werbung vom 6. Oktober 1997 entspricht. D

    [5330 Zeichen] € 5,75