Vergleichende Werbung jetzt erlaubt
Richtlinie muß aber beachtet werden - BGH wendet EU-Recht noch vor Umsetzung direkt an / Von Diethard Wiechmann
Karlsruhe, 28. Mai. Vergleichende Werbung verstößt ab sofort nicht mehr gegen Paragraph 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, soweit sie den Anforderungen der geänderten EU-Richtlinie über irreführende Werbung vom 6. Oktober 1997 entspricht.
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