Großflächigkeit wird neu definiert
Bundesverwaltungsgericht: Erst bei Überschreiten von 800 qm
Berlin, 26. Januar. "Ein Einzelhandelsbetrieb ist als großflächig einzuordnen, wenn er eine Verkaufsfläche von 800 qm überschreitet." Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht Ende November 2005. Jetzt liegen die Urteilsgründe vor.
Die Leipziger Bundes
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