Suchergebnisse



Haben Sie ihre Zugangsdaten vergessen?

0 Artikel in Warenkorb

Es wurde ein Artikel gefunden.

 

     
     
    Sortierung:  
    Treffer pro Seite:

    Lebensmittel Zeitung 04 vom 27.01.2006 Seite 036

    Recht

    Großflächigkeit wird neu definiert

    Bundesverwaltungsgericht: Erst bei Überschreiten von 800 qm

    Berlin, 26. Januar. "Ein Einzelhandelsbetrieb ist als großflächig einzuordnen, wenn er eine Verkaufsfläche von 800 qm überschreitet." Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht Ende November 2005. Jetzt liegen die Urteilsgründe vor. Die Leipziger Bundes

    [2837 Zeichen] € 5,75