Der Ladenschluss bleibt weiter gültig
Karlsruhe: Das Öffnungsverbot an Sonn-und Feiertagen und das Verkaufsverbot an Samstagen nach 20 Uhr sind verfassungskonform
Karlsruhe, 9. Juni. Das grundsätzliche Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch dieser Woche.
Auch die Regelung zum Ladenschluss der Verka
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