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    Lebensmittel Zeitung 06 vom 08.02.2002 Seite 038

    Recht

    Schlecker zapft Lieferanten an

    LG Ulm erlässt einstweilige Verfügung gegen den Filialisten

    Frankfurt, 7. Februar. Das Drogeriemarktunternehmen Anton Schlecker darf von seinen Lieferanten nicht mehr verlangen, die Preisspannenverluste, die der Filialist durch die eurobedingte Schwellenpreisanpassung tragen muss, zu übernehmen. Das hat das Land

    [2692 Zeichen] € 5,75