Schlecker erwirkt guten Vergleich
Ehingen, 24. Februar. Der Markenverband hat sich im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs vor dem Landgericht München verpflichtet, es zu unterlassen, dem Drogeriemarkt-Unternehmen Schlecker eine "bewusste Verletzung verpackungsrechtlicher Rücknahmepflich
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