Wettbewerbshüter kontra Schlecker
Frankfurt, 24. Januar. Der Ehinger Drogeriemarkt-Betreiber Schlecker muss sich vor dem Landgericht Ulm gegen den Vorwurf zur Wehr setzen, mit seiner "marktbeherrschenden Stellung" unzulässig Druck auf Lieferanten ausgeübt zu haben. Dabei habe Schlecker di
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