Schlecker zapft Lieferanten an
LG Ulm erlässt einstweilige Verfügung gegen den Filialisten
Frankfurt, 7. Februar. Das Drogeriemarktunternehmen Anton Schlecker darf von seinen Lieferanten nicht mehr verlangen, die Preisspannenverluste, die der Filialist durch die eurobedingte Schwellenpreisanpassung tragen muss, zu übernehmen.
Das hat das Land
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