Schlecker-Verzicht auf Rechtsmittel
Ulm, 14. März. Das Drogeriemarktunternehmen Schlecker will gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Ulm, wonach das Unternehmen seinen Lieferanten nicht mitteilen darf, es gehe davon aus, Deckungsbeitragsverluste werden von ihnen ausgeglichen, re
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