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    Lebensmittel Zeitung 49 vom 03.12.2004 Seite 030

    Recht

    Für Sortimente nicht zuständig

    Zivilrechtsklage auf Beachtung eines Bebauungsplans abgelehnt

    München/Köln, 2. Dezember. Der Toom Bau- und Gartenfachmarkt in Fürstenfeldbruck kann auch in Zukunft Wein, Fahrräder, Haushaltsartikel, Kühlschränke, Filme und Fernseher verkaufen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor. Obwohl diese i

    [2419 Zeichen] € 5,75