Recht kurz
E-Mail-Werbung Auch gegenüber einem Gewerbetreibenden ist die Werbung durch E-Mails unlauter, wenn nicht wenigstens konkrete Anhaltspunkte die Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung des Empfängers rechtfertigen (OLG Bamberg, Urteil 27.09.06, Az.: 3 U 36
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