Kartellregeln haben keinen Vorrang
Prof.Dr. Köhler zum Konflikt zwischen Umwelt- und Kartellrecht
p.k. Bonn, 24. Oktober. Abfallrückführungssysteme, die auf dem Kreislaufwirtschaftsgesetz oder darauf gestützten Rechtsverordnungen beruhen, sind keine bloß geduldeten, sondern gesetzlich erlaubte Kartelle. Diese Auffassung vertritt der Münchner Rechtswis
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