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    Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung 13 vom 28.03.2015 Seite 8

    Meinung

    Mindestlohn in der Praxis

    Nur noch Geselligkeit nach der Stechuhr

    Von Bernhard Rothenberger, Pächter von Auerbachs Keller in Leipzig

    Der seit Januar 2015 gültige Mindestlohn bedeutet für unser Unternehmen: Alle rund 120 Mitarbeiter der Auerbachs Keller Rothenberger Betriebs GmbH erhalten seit Januar mindestens den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Für unseren Betr

    [5095 Zeichen] € 5,75