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    HORIZONT Nr. 24 vom 11.06.1998 Seite 044

    Interactive

    Compuserve hat alle Mittel zur Abwehr rechtswidriger Inhalte angewendet

    Kommentar zum Urteil: Restrisiko bezüglich einzelner rechtswidriger Inhalte kann nicht dem technischen Betreiber auferlegt werden/Von Dr. Andreas Freitag

    HAMBURG Weltweit für Aufsehen gesorgt hat das Urteil des Amtsgerichts München, durch das der frühere Geschäftsführer von Compuserve Deutschland zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe von 100000 Mark verurteilt wurde. Beme

    [7734 Zeichen] € 5,75