Handel ist ausgenommen
Anwendungsbereich der Milchverordnung gilt nicht
Wie. Bonn, 21. Dezember. Der Einzelhandel ist aus dem Anwendungsbereich der deutschen Milch-Verordnung umfassend ausgenommen. Diese Auffassung vertritt der Verband der Deutschen Milchwirtschaft (VDM).
Dies gelte, ohne daß differenziert werden müsse, ob
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